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Stern der Solidarität – Regine-Hildebrandt-Preis – 2024

Am Donnerstag, 11. 4., um 18 Uhr ist es endlich soweit – dann vergibt die Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut zum 24. Mal den Regine-Hildebrandt-Preis – jetzt auch Stern der Solidarität genannt. Es gibt einen bundesweiten Preisträger und zum ersten Mal sind auch Vereine, Projekte und Personen aus OWL für die regionalen Preise nominiert. 

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Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Karl-Josef Laumann

Am Donnerstag, 11. 4., um 18 Uhr ist es endlich soweit – dann vergibt die Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut zum 24. Mal den Regine-Hildebrandt-Preis – jetzt auch Stern der Solidarität genannt. Es gibt einen bundesweiten Preisträger und zum ersten Mal sind auch Vereine, Projekte und Personen aus OWL für die regionalen Preise nominiert. 

NRW-Minister Karl-Josef Laumann nimmt am Abend den bundesweiten „Stern der Solidarität – Regine-Hildebrandt-Preis 2024“ entgegen. Wir würdigen ihn als Initiator des bundesweit einmaligen Landesförderprogramms – Gemeinsam gegen Armut. Die Festrede hält Dr. Regine Görner.

Für die regionale Preisverleihung wurden von der Jury sieben Vereine, Projekte und Personen aus OWL nominiert.

  • Café Miteinander, Gemeinde Hiddenhausen (Kreis Herford)
  • Caritas Konferenz – Tischlein deck dich Brakel e.V. (Kreis Höxter)
  • Hermann Hibbeler – Lage (Kreis Lippe)
  • Initiative Freigeister Horn (Kreis Lippe)
  • Interkulturelle Gesundheitssprechstunde in Minden – Suna Arslan und Ülkü Schlesinger (Kreis Minden-Lübbecke)
  • PaderMahlZeit, Paderborn, (Kreis Paderborn)
  • VfB Fichte Bielefeld e.V. (Bielefeld)

Die Platzierungen werden erst am Abend bekannt gegeben. 

Der Preis ist eine Würdigung für herausragendes soziales und gesellschaftliches Engagement für eine solidarische, partnerschaftliche und partizipative Gesellschaft und soll Vorbild und Ansporn sein, sich ebenfalls für soziale Belange und soziale Gerechtigkeit zu engagieren. Insgesamt gibt es Preisgelder in Höhe von 5.000 bis 1.000 Euro (insgesamt 20.000 Euro), die sich zwischen dem bundesweiten und den regionalen Preistragenden verteilen und für gemeinnützige Zwecke nach Wahl der Preistragenden zu verwenden sind.