Die Edith-Schwichtenberg-Stiftung
Die Edith-Schwichtenberg-Stiftung in der Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut wurde gemäß dem letzten Willen von Edith Schwichtenberg ins Leben gerufen.
Edith Schwichtenberg, eine Krankenschwester, die im stolzen Alter von 100 Jahren im Jahr 2021 verstarb, hatte einen klaren Zweck vor Augen: älteren, alleinstehenden deutschen Staatsbürgerinnen, die in einer finanziellen Notlage sind, eine einmalige Unterstützung in Höhe von 100 Euro zu ihrem Geburtstag oder einem Festtag zukommen zu lassen.
Leben & Wirken von Edith Schwichtenberg
Edith Schwichtenberg, geboren am 30. Juli 1921 in Lauenburg als Tochter einer Lehrerin und eines Landwirts, fand ihre Bestimmung in der Pflege. Ihre Reise begann mit einer Ausbildung zur Krankenschwester. Während des Zweiten Weltkriegs hatte sie deshalb verschiedene Einsätze als Rotkreuzkrankenschwester in Krankenhäusern und Lazaretten. Ihre Erlebnisse während des Kriegs prägten sie tief und hinterließen in ihr eine lebenslage Hingabe, anderen zu helfen.
Auch in ihrem weiteren Leben war die Hilfe für ihre Mitmenschen essenziell für Edith Schwichtenberg: Bis zu ihrer Rente übte sie ihren Beruf als Krankenschwester in Bethel Gilead aus. Doch ihr Engagement beschränkte sich nicht allein auf ihre Arbeitszeit – in ihrer Freizeit unterstützte sie zahlreiche Menschen. Insbesondere Frauen in Notlagen fanden in ihr eine engagierte Fürsprecherin.
Privat war Edith Schwichtenberg – die unverheiratet blieb, nachdem ihr Verlobter während des Zweiten Weltkriegs in Russland gefallen war – ein sehr bescheidener Mensch. Sie lebte in einem kleinem 16 m² -Zimmer in der Prießallee in Bielefeld, das sie selbst dann behielt, als sie Pflege benötigte. Laut eigener Aussage brauchte sie nicht viel, außer ihrem Piccolo, den sie gerne morgens auf der Bettkante genoss. Einen einzigen und besonderen Wunsch hatte sie aber zu ihrem 100. Geburtstag: Sie wollte einmal die weißen Löwen im Safariland Stukenbrock sehen.
Neben der Hilfe für andere galt ihre große Leidenschaft dem Malen – davon zeugen viele ihrer Werke in ihrem Nachlass. Außerdem hat sie gerne gesungen, Rätsel gelöst und Musik gehört. Wichtig waren ihr auch regelmäßige Gottesdienst-Besuche.
Aus ihrer lebenslangen Hingabe für ihre Mitmenschen entstand der Herzenswunsch von Edith Schwichtenberg, ihr Vermögen älteren, alleinlebenden Frauen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind, zukommen zu lassen. Bereits 2012 legte sie in ihrem Testament fest, dass die Stiftung Solidarität nach ihrem Tod dieses Vermächtnis treuhänderisch verwalten soll.
Edith Schwichtenberg verstarb 2021 im Alter von 100 Jahren im Wilhelm-Augusta-Stift in Bielefeld, wo sie seit September 2012 lebte. Ihre Hinterlassenschaft ist jedoch nicht nur in finanzieller Form, sondern auch in den Herzen der Menschen, die sie berührte, spürbar.
Eine solche Person war Nadine Kuhn, ehemalige Auszubildende und spätere Pflegedienstleitung im Wilhelm-Augusta-Stift, die ihre Zeit mit Edith Schwichtenberg wie folgt beschreibt: »Ich lernte Edith an meinem ersten Ausbildungstag kennen. Das war auch der Tag, an dem sie zu uns kam. Von Anfang an haben wir uns außerordentlich gut verstanden. Sie war nicht nur eine Bewohnerin, sie wurde eine Freundin und Mentorin. Ich bin dankbar, dass ich sie mit ihrer liebevollen Art und ihren Ratschlägen bis zum letzten Tag begleiten durfte.«
Die Geschichte von Edith Schwichtenberg ist geprägt von Opferbereitschaft, Nächstenliebe und einem tiefen Wunsch, anderen zu helfen. Ihr Vermächtnis lebt in der Edith-Schwichtenberg-Stiftung fort und ist eine bewegende Hommage an ihr Lebenswerk und ihren unermüdlichen Einsatz für Menschen in Not. Es wird die Leben vieler Menschen positiv beeinflussen und zeigt, wie selbst eine Einzelperson eine dauerhafte soziale Veränderung bewirken kann.
Hier geht es zur Sendung zum Thema Edith-Schwichtenberg-Stiftung auf YouTube!
Die Edith-Schwichtenberg-Stiftung
Die Edith-Schwichtenberg-Stiftung, eine unselbstständige Stiftung innerhalb der Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut, entstand aus dem letzen Willen Edith Schwichtenbergs. Die Stiftung ist als »Verbrauchsstiftung« konzipiert, was bedeutet, dass ihr Vermögen nach einer festgelegten Mindestlaufzeit von 10 Jahren aufgebraucht sein wird. Die treuhänderische Verwaltung obliegt der Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut, die im Namen und im Interesse der Edith-Schwichtenberg-Stiftung handelt.
Laut dem Testament von Edith Schwichtenberg ist der Kernzweck der Stiftung die Unterstützung hilfsbedürftiger, älterer deutscher Staatsbürgerinnen, die alleinstehend sind und sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden. Dies umfasst insbesondere Frauen ab 60 Jahren, die oft vergessen oder übersehen werden. Zur Umsetzung dieses Zwecks erhalten diese Frauen eine besondere Zuwendung von 100 Euro zu ihrem Geburtstag.
Wer an einem Festtag von dieser Förderung profitieren möchte, kann von Sozialarbeiter:innen oder Betreuer:innen aus verschiedenen sozialen Einrichtungen vorgeschlagen werden.
Berechtigt für die Zuwendung der Edith-Schwichtenberg-Stiftung sind ältere Bielfelder:innen, die ihre Hilfsbedürftigkeit anhand der Berechtigung zum BielefeldPass – also Menschen mit Grundsicherung oder vergleichbaren Transferleistungen – nachweisen können. Dieser Ansatz ermöglicht es der Stiftung, gezielt und wirksam denjenigen zu helfen, die es am dringendsten benötigen.
Die Vision von Edith Schwichtenberg, anderen in schwierigen Lebensphasen zu helfen und Einsamkeit zu lindern, lebt in dieser Stiftung weiter. Die Unterstützung von Menschen in sozialer Notlage wird auf eine und nachhaltige Weise gewährt, um ihnen ein Leben in Würde und sozialer Verbundenheit zu gewährleisten.
Die Stiftung Solidarität hofft zukünftig, die Edith-Schwichtenberg-Stiftung aufzustocken um dann allen bedürftigen Bielefelder Senior:innen – unabhängig von Herkunft und Geschlecht – die Möglichkeit auf die einmalige Zuwendung von 100 Euro zu geben. Zudem ist die Zuwendung nicht mehr nur an Geburtstage gebunden, sondern ist als »Festtagsfreude« für verschiedene Anlässe zu verstehen.
Der Festtagsgutschein
Der Fesstagsgutschein ist eine einmalige Zuwendung in Höhe von (i. d. R.) 100 Euro, mit der Sie Ihren Geburtstag oder einen anderen Festtag Ihrer Wahl ganz besonders gestalten können. Um den einmaligen Festtagsgutschein zu bekommen, müssen Sie von Ihrem/Ihrer Betreuer:in oder Sozialarbeiter:in vorgeschlagen werden.
Zur Förderung der Kommunikation und gegen drohende Vereinsamung unterstützten wir den Wunsch nach einem Mobiltelefon/Smartphone oder Tablet besonders, indem wir das Festtagsgeschenk verdoppeln: Die Stiftung Solidarität stockt die Anschaffung um weitere 50 € auf und wir finanzieren außerdem eine individuelle Einweisung über 3 × 1 Stunde durch ehrenamtliche Mitarbeiter:innen (unsere Solidaritäter:innen) der Stiftung Solidarität mit einem Wert von weiteren 50 €.
Wer kann den Festtagsgutschein bekommen?
Bielefelder Seniorinnen über 60 Jahre mit deutscher Staatsbürgerschaft, die ihre Hilfsbedürftigkeit anhand der Berechtigung zum BielefeldPass (Grundsicherung oder vergleichbare Transferleistungen oder Wohngeld) nachweisen können.
Satzung der Edith-Schwichtenberg-Stiftung
§ 1 Name, Rechtsform, Sitz
(1) Die Stiftung führt den Namen „Edith-Schwichtenberg-Stiftung“ und erhält den Zusatz ,,in der Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut“.
(2) Die Stiftung ist eine rechtlich unselbstständige Stiftung in der Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut. Ihr Vermögen steht also in Trägerschaft und treu- händerischer Verwaltung der Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut (nachfolgend Stiftungsträger genannt). Der Stiftungsträger handelt im Rechts- und Geschäftsverkehr für die unselbstständige Stiftung, sofern diese Satzung nichts anderes bestimmt. Die Stiftung ist als „Verbrauchsstiftung“ angelegt. Das vorhandene Vermögen soll also nach der Mindestlaufzeit von 10 Jahren aufgebraucht sein.
(3) Die Stiftung hat ihren Sitz in Bielefeld am Ort des Stiftungsträgers.
§ 2 Zustandekommen der Stiftung und Vermögen der Stiftung
(1) Das Zustandekommen der Stiftung beruht auf der letztwilligen Verfügung der am 30.7.1921 geborenen und am 1.11.2021 verstorbenen Krankenschwester Edith Schwichtenberg aus ihrem Testament vom 6.11.2012, Urkundenrolle 177/2012 (s. Anlage 1).
(2) Das Stiftungsvermögen der Edith-Schwichtenberg-Stiftung zum Gründungszeitpunkt (Erbfall) umfasst somit das vorn Amtsgericht Bielefeld in dessen Prüfbericht vom 14.12.2021 festgestellte ungebundene Bank- und Depot-Geldvermögen in Höhe von 285.613,07 Euro (s. Anlage 2).
§3 Zweck der Stiftung, Gemeinnützigkeit
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich mildtätige Zwecke. Diese liegen gemäß Verfügung des Erblassers in der Förderung für: ,,… ausschließlich hilfebedürftige, ältere, alleinstehende und für sich selbst sorgen müssende …“ deutsche Staats- bürgerinnen.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass hilfsbedürftige, ältere Frauen (ab 60 Jahre) im zuvor genau definierten Sinne einmalig zu ihrem Geburtstag eine Förderung aus diesen Stiftungsmitteln in Höhe von jeweils 100 Euro erhalten. Im Jahresdurchschnitt gerechnet auf die kommenden 10 Jahre können somit im Mittel ca. 280 Frauen p. a. im o. g. Sinne gefördert werden. Es soll sich ausschließlich um Frauen handeln, die von Sozialarbeiter*innen oder Betreuer*innen der unterschiedlichsten sozialen Einrichtungen vorgeschlagen werden. Bis zum voll- ständigen Verbrauch der Stiftungsmittel, nach frühestens 10 Jahren, werden somit voraussichtlich max. bis zu 2.800 unterschiedliche Frauen gefördert werden. Die Hilfsbedürftigkeit wird durch uns durch die Bielefeld-Pass-Berechtigung definiert (Grundsicherungsempfängerinnen im Alter oder Bezieherinnen vergleichbarer Transferleistungen). Es erhalten also nur und ausschließlich Bielefeld-Pass-berechtigte Frauen eine derartige Förderung. Alternativ oder zusätzlich zur o. g. einmaligen finanziellen Förderung berechtigter Frauen zu ihrem Geburtstag, kann ihnen auch als Beitrag zur Verringerung bzw. Vermeidung von Einsamkeit und Isolation der Zugang und der Umgang (Schulung) mit modernen Kommunikationsmitteln (z. B. durch kostenlose Ausleih-Tablets) erleichtert werden.
(3) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(4) Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigene wirtschaftliche Zwecke.
(5) Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(6) Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Stiftungsleistungen.
§ 4 Organe der Stiftung
Die Organe der rechtlich unselbstständigen Edith-Schwichtenberg-Stiftung sind die Organe der Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut als selbstständige Stiftung bürger- lichen Rechts (vgl. hierzu die jeweils gültige und genehmigte Satzung der Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut). Diese bestehen im Einzelnen aus:
- dem Stiftungsvorstand
- dem Stiftungskuratorium
- der Stifterversarnmlung
§5 Treuhandverwaltung
(1) Der Stiftungsträger verwaltet das Stiftungsvermögen treuhänderisch als Sonder- vermögen im Rahmen der Satzung dieser unselbstständigen Stiftung getrennt von seinem eigenen Vermögen, aber als Bestandteil des jeweiligen Jahresabschlusses/der Bilanz, des Stiftungsträgers.
(2) Der Stiftungsträger belastet die Stiftung für alle Leistungen einschließlich der Buchhaltung mit einer Verwaltungspauschale in Höhe von monatlich 100 Euro.
§ 6 Vermögensanfall; Dauer der Stiftung
Die Dauer dieser „Verbrauchsstiftung“ ist auf mindestens 10 Jahre angelegt bis zum vollständigen, möglichst gleichmäßigen, Verbrauch ihres Vermögens. Sollte dennoch danach oder davor im Falle der Aufhebung oder Auflösung der Stiftung oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke restliches Vermögen verbleiben, so ist dieses restliche Vermögen an den Stiftungsträger, also der Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut, Bielefeld, auszukehren. Diese hat das verbleibende Restvermögen ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke im Sinne ihrer Satzung zu verwenden.
§7 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollte diese Satzung nicht den allgemeinen gesetzlichen oder steuerrechtlichen Vorgaben der Finanzverwaltung für gemeinnützige, mildtätige Organisationen entsprechen, so wird sie in den betroffenen Teilen entsprechend der Vorgaben der Finanzverwaltung angepasst.